Die Verpackungsverordnung [1]

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Versand-, Transport- und Serviceverpackungen gehören zum täglichen Leben eines jeden von uns. Sie dienen den unterschiedlichsten Zwecken! Zur sicheren Lieferung von Produkten (Transportverpackungen, Versandverpackungen), der Aufnahme und dem Schutz von Waren (Verkaufsverpackungen) sowie auch der Darbietung von Erzeugnissen (Umverpackungen, Serviceverpackungen). Hauptsächlich bestehen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz - wertvolle (sekundäre) Rohstoffe, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dienen.

Um dem ständigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen. So dass die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt wurde. Verwirklicht wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen. Die Abfallbehörden der einzelnen Bundesländer sind für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständig.

Von allen Verpackungsabfällen die in Deutschland anfallen, kommen 45,3 % von privaten Endverbrauchern. Verpackungen aus den Materialien Glas sowie Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Papier/Pappe/Karton einschließlich der Verbunde auf der jeweiligen Materialbasis waren im Jahr 2006 mit 82 % am Gesamtverbrauch von Verpackungen beteiligt. 54 % der Verpackungen aus diesen Materialien gingen an private Endverbraucher. Für diese Verpackungen gibt die VerpackV Quoten für die stoffliche Verwertung vor. Bei der Verwertung der Verpackungsabfälle privater Endverbraucher werden gute Ergebnisse erzielt. So konnte auch 2006 mit 77,1 % eine sehr hohe Verwertungsquote erzielt werden.Auf der Grundlage der VerpackV erfassen die Dualen Systeme flächendeckend in ganz Deutschland Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, und führen sie der stofflichen Verwertung zu (§ 6 Abs. 3).

Die von der VerpackV vorgegebenen Verwertungsquoten, deren Einhaltung jährlich nachgewiesen werden müssen, konnten insgesamt stets erfüllt oder übererfüllt werden.

Nach der im Jahr 2008 novellierten VerpackV müssen sich diejenigen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erste in Verkehr bringen mit ihren Verpackungen einem Dualen System anschließen. Dieses übernimmt für sie die Entsorgungsaufgaben und erbringt den erforderlichen Quotennachweis). Unternehmen, die Serviceverpackungen füllen und in Verkehr bringen (Bäcker, Metzger usw.) können von den Lieferanten oder Herstellern der Serviceverpackungen verlangen, dass diese die Verpackungen lizenzieren lassen. Zudem müssen die Erstinverkehrbringer ab einer Mengenschwelle (Glas: 80 t; Papier, Pappe, Karton: 50 t; Leichtverpackungen 30 t) jeweils zum 1. Mai eines Kalenderjahres Vollständigkeitserklärungen über alle von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr eingesetzten Verpackungen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgeben. Unterhalb der Mengenschwelle ist eine Vollständigkeitserklärung nur auf Verlangen der für die Überwachung der Abfallwirtschaft zuständigen Behörden abzugeben.

Rücknahmeverpflichtungen für Hersteller und Handel [2]

Mit der Verpackungsverordnung wurde die Wirtschaft 1991 erstmals verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken (bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig). Die Aufnahme dieses Prinzips der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber war der wesentliche Ansatz für die mit der Verordnung eingeleitete Trendwende zur Reduzierung der Verpackungsflut.

Auf der Grundlage dieser "Inpflichtnahme" wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem, das Duale System Deutschland ("Der Grüne Punkt") in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet, das seit dem Jahr 1993 tätig ist. Seit dem Jahr 2003 sind mit der Landbell AG, der ISD Interseroh AG, der VfW GmbH, der Zentek GmbH, der Redual GmbH, der BellandDual GmbH, der Veolia Umweltservice Dual GmbHund Eko-Punkt weitere Sammelsysteme hinzugekommen. Der überwiegende Anteil der verbrauchten Verkaufsverpackungen (ca. 7 Mio.Tonnen jährlich), wird von diesen Systemen gesammelt und der Verwertung zugeführt (ca. 5 Mio. Tonnen jährlich). (siehe Statistik).

Abfallwirtschaftliche Grundprinzipien

Die Verpackungsverordnung legt folgende abfallwirtschaftliche Grundprinzipien fest:

  • Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden.
  • Sofern Verpackungsabfälle nicht vermieden werden können, ist der Wiederverwendung und der stofflichen Verwertung Vorrang zu geben vor der energetischen Verwertung und der
  • gemeinwohlverträglichen Beseitigung.

Auszüge (Quellen):
[1] Umweltbundesamt - Zum vollständigen Artikel
[2] Bundesministerium - Zum vollständigen Artikel
Bild © GRS-Batterien - Informationsmaterial


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