Das Elektronikgesetz

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Die Ziele des ElektroG [1]
Das Elektrogesetz [ElektroG] regelt in Deutschland die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller, Importeure solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen diese sowohl von gewerblichen, als auch (über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) von privaten Kunden, auf eigene Kosten zurücknehmen bzw. entsorgen lassen. Über nachzuweisende finanzielle Sicherheitsleistungen soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Geräte aufkommen muss.

Zusätzlich beschränkt das Elektrogesetz den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe, wie beispielsweise Blei oder Quecksilber, in neu konzipierten und produzierten Geräten. Die meisten Geräte die diese Anforderung mit Sicherheit erfüllen, tragen seitdem das RohS Logo.

Das Elektrogesetz verfolgt primär folgende Ziele:

  • Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott,
  • Reduzierung von Abfallmengen durch Wiederverwendung und Sammel-/Verwertungsquoten,
  • Verringerung des Schadstoffgehalts in Elektro- und Elektronikgeräten.

Das Elektrogesetz [ElektroG]
In Deutschland wurden die verschiedenen EU-Direktiven zu WEEE und RohS im "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" verankert. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Seit Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland.

Im Elektrogesetz werden unter anderem folgende Dinge geregelt:

  • Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes? Daraus resultiert auch, welche Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer betroffen sind.
  • Was ist bei der Neukonzeption von Elektro(nik)geräten nach dem 13. August 2005 zu beachten?
  • Welche Stoffe dürfen zukünftig in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden?
  • Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die Gemeinsame Stelle?
  • Wie sind die erfassten Geräte zu kennzeichnen?
  • Wie hat die Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Altgeräten zu erfolgen?
  • Welche Fristen sieht das Elektrogesetz für die verschiedenen betroffenen Stellen vor?
  • Welche Sanktionen sind bei Verstoß gegen das Elektrogesetz vorgesehen?
Weiterführende Informationen zu diesen Punkten und dem Elektronikgesetz finden Sie auf den weiter unten verlinken Seiten.

Auswirkungen für Sie als Endverbraucher
Der Konsument darf alle seit dem 13. August 2005 gekauften und vom Elektrogesetz abgedeckten Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 24. März 2006 kostenlos beim nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Entsorger abgeben. Durch die Registrierung und Inanspruchnahme der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer soll eine zusätzliche, indirekte finanzielle Belastung für Sie, zum Beispiel durch überhöhte Gerätepreise oder Entsorgungskosten, vermieden werden.

Auszug (Quelle):
[1] ElektroGesetz.de- Zur vollständigen Seite

Weitereführende Informationen:
Bundesministerium - Zur Seite
Umweltbundesamt - Zur Seite


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